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Wärmeschutz

Neue Gebäude dürfen bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen sie so gebaut sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Auch bei An- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen sind Vorschriften zu beachten.

Dipl. Ing. Heinz-Ullrich Möller ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz (NRW). Als anerkannter Sachverständiger berät er Sie gerne bei der energetischen Planung Ihres Projektes und erbringt die erforderlichen Nachweise.

In dieser Funktion kann er auch als prüfende Instanz das Projekt begleiten.

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